Tarif-FAQs

Die Welt der Tarif-FAQs 

Wenn es um Zahnversicherungen geht, taucht häufig die Frage auf: "Was passiert eigentlich, wenn meine gesetzliche Krankenkasse bereits für bestimmte Leistungen aufkommt?" Diese Frage ist besonders relevant, wenn du überlegst, eine zusätzliche Zahnzusatzversicherung abzuschließen. In diesem ausführlichen Blogartikel möchten wir dieses Thema gründlich beleuchten und dir alle Informationen an die Hand geben, die du wissen musst. Also lass uns direkt eintauchen in die Welt der Tarif-FAQs! 

Verständnis der Grundlagen 

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland eine solide Grundversorgung für deine zahnmedizinischen Bedürfnisse bietet. Dazu gehören regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, einfache Füllungen und Standard-Zahnersatz wie Kronen und Brücken. Aber was ist mit den Leistungen, die über diese Grundversorgung hinausgehen? Hier kommt eine Zahnzusatzversicherung ins Spiel, die die Lücke zwischen dem, was die GKV leistet, und den tatsächlichen Kosten für hochwertige zahnmedizinische Versorgung schließt. 

Das Zusammenspiel mit der gesetzlichen Krankenkasse 

Wenn deine Krankenkasse für eine bestimmte Behandlung bezahlt, deckt sie normalerweise nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Nehmen wir zum Beispiel eine Zahnkrone: Die GKV bietet einen Festzuschuss, der einen bestimmten Prozentsatz der Kosten abdeckt. Die restlichen Kosten sind jedoch aus deiner Tasche zu zahlen. Genau hier kann eine Zahnzusatzversicherung ins Spiel kommen. Sie kann die Differenz zwischen dem Festzuschuss der GKV und den tatsächlichen Behandlungskosten übernehmen. 

 

 

Was, wenn die GKV schon leistet? 

Wenn deine Krankenkasse bereits für einen Teil der Behandlung aufkommt, ist das grundsätzlich eine gute Nachricht. Es bedeutet, dass du nicht den vollen Betrag aus eigener Tasche zahlen musst. Mit einer Zahnzusatzversicherung kannst du diese Erstattung jedoch optimieren. Die Zusatzversicherung prüft in der Regel, welchen Betrag die GKV übernimmt und erstattet dann den verbleibenden Betrag bis zu dem Prozentsatz, der in deinem Tarif festgelegt ist. Das bedeutet, dass du in vielen Fällen deutlich weniger zuzahlen musst, als wenn du nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wärst. 

Beispielrechnung für ein besseres Verständnis 

Stell dir vor, du benötigst eine Zahnkrone, die insgesamt 800€ kostet. Die GKV bietet einen Festzuschuss von 50%, also 400€. Ohne eine Zahnzusatzversicherung müsstest du die restlichen 400€ selbst tragen. Mit einer Zahnzusatzversicherung, die beispielsweise 90% der Restkosten abdeckt, würdest du nur noch 40€ zahlen müssen. Das ist ein signifikanter Unterschied und zeigt, wie wertvoll eine Zusatzversicherung sein kann. 

Wichtige Aspekte bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung 

Wenn du eine Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehst, solltest du einige wichtige Punkte beachten. Prüfe zunächst die Leistungsdetails: Welche Behandlungen sind abgedeckt? Wie hoch ist die Erstattung für Prophylaxe, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und orthodontische Maßnahmen? Achte auch auf eventuelle Wartezeiten und ob es Leistungsgrenzen in den ersten Vertragsjahren gibt. 

Die Bedeutung von Transparenz und Verständlichkeit 

Ein guter Tarif sollte leicht verständlich und transparent sein. Du solltest genau wissen, welche Leistungen du erwarten kannst und wie die Abrechnung mit der GKV zusammenarbeitet. Zögere nicht, bei Unklarheiten nachzufragen. Eine kompetente Beratung kann dir helfen, den Tarif zu finden, der am besten zu deinen Bedürfnissen passt. 

Fazit: Ein informierter Entscheid ist ein guter Entscheid 

Die Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung sollte nicht überstürzt getroffen werden. Informiere dich gründlich über die verschiedenen Angebote und wie sie mit den Leistungen deiner gesetzlichen Krankenkasse interagieren. Denke daran, dass eine Zahnzusatzversicherung eine Investition in deine Gesundheit und dein Wohlbefinden ist. Ein strahlendes Lächeln dank hochwertiger zahnmedizinischer Versorgung kann deine Lebensqualität erheblich steigern. 

Zum Schluss: Die Frage "Was ist, wenn meine Krankenkasse schon leistet?" sollte dich nicht davon abhalten, eine Zahnzusatzversicherung in Erwägung zu ziehen. Vielmehr ist es ein Anreiz, die Möglichkeiten zu erkunden, um die bestmögliche Versorgung für dich und deine Zähne sicherzustellen. Ein gut gewählter Tarif ergänzt die Leistungen deiner GKV und bietet dir zusätzliche Sicherheit und Komfort für dein strahlendes Lächeln. 

 

Interesse?

Haben wir dein Interesse am unseren Tarif geweckt? Dann ist es Zeit, den nächsten Schritt zu machen! Bevor du das Online-Antragsformular absendest, empfehlen wir dir, die Informationen zur Versicherung sorgfältig durchzulesen. Deine Entscheidung, diesen Schritt zu gehen, bringt dich deiner umfassenden und sorgfältig abgestimmten Krankenzusatzversicherung einen großen Schritt näher.

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Beginn zum Monatsersten

Ihr Vertrag startet zum 1. des Folgemonats. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder medizinisch bereits notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme stellt die prof. Zahnreinigung dar, hier darf ein bereits vereinbarter Termin, der nach Versicherungsbeginn liegt, wahrgenommen werden.

warning bereits angeratene Behandlungen sind NICHT versichert. Zahnreinigungen und Bleaching sind davon nicht betroffen und sind unabhängig davon immer nach Vertragsbeginn mitversichert.

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Leistungen
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Bleaching
Füllungen
Wurzelbehandlung
Aufbissschienen
Parodontose
Zahnersatz
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Beitrag
0 - 10 Jahre
5,10 €
11 - 20 Jahre
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ab 21 Jahre
15,80 €
Der monatliche Betrag passt sich altersbedingt an.
Unter bereits angeratenen Behandlungen versteht man solche, die vor Vertragsbeginn durch Ihren Zahnarzt für schon medizinisch notwendig dokumentiert und in Ihrer Patientenakte aufgenommen wurden. Für diese Maßnahmen besteht kein Versicherungsschutz. Weitere Beispiele und Erklärungen finden Sie in unseren FAQs unter Punkt 9.
1 Vor Versicherungsbeginn bereits angeratenen Maßnahmen dieser Art werden vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nach Vertragsbeginn neu aufgetretene Befunde dieser Art sind erstattungsfähig.